Thieß Bestattungen - Bestattung Thale am Harz

Erbrecht

In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts,
wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt. Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wenn die Partner ihre Ehe aber in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt haben (Normalfall), erhält der überlebende
Teil die Hälfte des Vermögens.

Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.

Erben erster Ordnung sind: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel.

Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten.

Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine.


Weitere wichtige Regelungen

  • Nicht eheliche und eheliche Kinder sind in der ersten Ordnung gleichgestellt.
    Auch adoptierte Kinder fallen darunter.
  • Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, schließt er alle Verwandten nachfolgender Ordnung aus.
  • Das Erbrecht eines gestorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über.
  • Das Erbrecht des Ehegatten gilt nur, wenn er mit dem Erblasser verheiratet war.
  • Sind Erben erster Ordnung vorhanden, dann erhält der überlebende Ehepartner ein Viertel der Erbschaft, sowie die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände,
    das so genannte Voraus.
  • Im Falle der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel.
  • Erbberechtigte Abkommen des Erblassers, die nicht aus der durch Tod aufgelösten
    Ehe stammen, erhalten vom überlebenden Ehegatten Mittel zu einer angemessenen Ausbildung.