In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts,
wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt. Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wenn die Partner ihre Ehe aber in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt haben (Normalfall), erhält der überlebende
Teil die Hälfte des Vermögens.
Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.
Erben erster Ordnung sind: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel.
Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten.
Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine.
Weitere wichtige Regelungen