Was versteht man unter einer Aufbahrung?
Die Aufbahrung ist die feierliche Herrichtung und Platzierung des Verstorbenen im Sarg. Hierbei unterscheidet man zwei Formen:
- Die offene Aufbahrung: Der Sarg ist geöffnet. Angehörige können den Verstorbenen noch einmal sehen, ihn berühren und in Ruhe Abschied nehmen.
- Die geschlossene Aufbahrung: Der Verstorbene liegt im geschlossenen Sarg. Die Angehörigen suchen die Nähe, ohne den Verstorbenen direkt zu sehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt
In Deutschland ist das Bestattungswesen auf Landesebene geregelt. Für uns in Thale gilt das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA).
- Überführungsfrist: Gemäß § 10 BestattG LSA muss eine Leiche spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle (oder entsprechende Räumlichkeiten des Bestatters) überführt werden.
- Hausaufbahrung: Viele Menschen wissen nicht, dass eine Abschiednahme im vertrauten Zuhause möglich ist. Innerhalb der 36-Stunden-Frist können Angehörige den Verstorbenen in den eigenen vier Wänden behalten, sofern keine hygienischen oder gesundheitsbehördlichen Bedenken bestehen.
Wo kann die Aufbahrung stattfinden?
Je nach individuellen Bedürfnissen bieten sich in der Regel zwei Orte für die Abschiednahme an:
1. Abschiednahme im Bestattungshaus
In unseren klimatisierten Räumlichkeiten beim Bestattungsinstitut Thieß bieten wir einen geschützten Rahmen. Hier können Sie abseits des Friedhofstrubels in privater Atmosphäre Zeit mit dem Verstorbenen verbringen.
2. Die Hausaufbahrung
Die Abschiednahme zu Hause ermöglicht eine besonders intime Atmosphäre. Sie gibt der Familie Zeit, den Tod im gewohnten Umfeld zu begreifen. Wir unterstützen Sie hierbei durch die nötige hygienische Versorgung und die Bereitstellung des Sarges.
Warum die Aufbahrung Angehörigen bei der Entscheidung hilft
Trauerpsychologen betonen immer wieder die Bedeutung des „Be-Greifens“. Der Tod ist für den menschlichen Verstand oft abstrakt. Das Sehen des Verstorbenen im Zustand des Friedens kann helfen:
- Realisierung des Verlusts: Den Tod buchstäblich mit eigenen Augen zu sehen, hilft dem Gehirn, den Verlust als real zu akzeptieren.
- Friedlicher letzter Eindruck: Oft ist das Bild des Verstorbenen durch Krankheit geprägt. Eine professionelle hygienische Versorgung (Thanatopraxie) ermöglicht einen friedlichen Anblick, der das Leid der letzten Tage überlagern kann.
- Ungeklärte Worte: Die Zeit am Sarg bietet Raum für letzte Worte, Briefe oder das Beigeben von persönlichen Gegenständen.
Checkliste: Fragen zur Entscheidungsfindung
Wenn Sie unsicher sind, ob eine offene Aufbahrung für Sie richtig ist, können folgende Fragen helfen:
- Hatte ich die Gelegenheit, mich vor dem Tod zu verabschieden?
- Habe ich das Bedürfnis, die Hand des Verstorbenen noch einmal zu halten?
- Ist mein Bild des Verstorbenen durch schwere Krankheit verzerrt?
- Gibt es Kinder in der Familie? (Kinder gehen oft erstaunlich natürlich mit dem Anblick des Todes um, sollten aber nie gezwungen, sondern behutsam begleitet werden).
Fazit: Ihr individueller Weg in Thale
Es gibt kein „Richtig“ oder „Falsch“. Wichtig ist, dass Sie keine Entscheidung aus Angst oder Zeitdruck treffen. Als Ihr Bestatter in Thale stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir sorgen für eine würdevolle Herrichtung des Verstorbenen und schaffen den Raum, den Sie für Ihren persönlichen Abschied benötigen.
Haben Sie Fragen zur Aufbahrung oder zur Gestaltung einer Trauerfeier? Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da – einfühlsam, sachlich und kompetent.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich den Verstorbenen berühren?
In vielen Fällen ja. Ob das sinnvoll ist, hängt von der Situation ab. Wir sagen Ihnen offen, was möglich ist.
Können wir eigene Kleidung mitbringen?
Ja, sehr häufig. Manche wählen Alltagskleidung, andere etwas „Feierliches“. Wichtig ist: Es soll passen und sich richtig anfühlen.
Können wir einen persönlichen Gegenstand dazulegen?
Oft ja (z. B. ein Foto, ein Brief, eine kleine Erinnerung). Bei Feuerbestattungen gelten teils Einschränkungen – wir beraten dazu konkret.
Ist eine Abschiednahme auch ohne Trauerfeier möglich?
Ja. Abschiednahme kann ein eigener Termin sein – unabhängig davon, ob später eine Feier stattfindet.
Quellen: Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (BestattG LSA), Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

