Dies würde bedeuten, dass ein Leichnam statt in einem Sarg auch in Tüchern beigesetzt werden könnte oder die Asche auf dem eigenen Grundstück verstreut werden darf.
Begründet wird der Vorstoß unter anderem mit dem Wandel der Gesellschaft und einer starken Veränderung der Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur. Außerdem will man mit der Reformation des Gesetzes Juden und Muslimen entgegenkommen, die gewöhnlich andere Bestattungsrituale vollziehen.
Vorgeschlagen wird außerdem eine verbindliche zweite Leichenschau, die bisher nur bei Einäscherungen vollzogen wird. So soll vermieden werden, eventuelle Tötungsdelikte zu übersehen.
Ob und wann eine Reform des Gesetzes umgesetzt wird, bleibt offen. Sollte der Landtag dem Antrag zustimmen und das Gesetz verabschieden, werden wir Sie hier darüber informieren.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Beitrag der Volksstimme: bit.ly/3zqWy83