Während der Trauerfeier ist das Ablegen von Blumen gestattet, die nach der Beisetzung einige Tage am Grab verbleiben. Auch das Ablegen einzelner Blumen oder Blütenblätter ist akzeptiert. Das Ablegen von Gestecken, gebundenen Sträußen oder fremden Steinen und gravierten Gegenständen ist laut Satzung des Nationalparks Harz jedoch nicht gestattet. Diese nehmen dem Wald seine Natürlichkeit, die ihn von einem gewöhnlichen Friedhof unterscheidet. Die Grabpflege übernimmt hier nicht der Mensch, sondern die Natur. Im Begräbnisforst werden nur die nötigsten Arbeiten vorgenommen – zum Beispiel die Pflege der Wege.
In der Friedhofssatzung des Begräbnisforst steht:
§ 11 GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN
1. Der gewachsene, weitgehend naturbelassene Begräbnisforst dar in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Es ist daher untersagt, die Bestattungsbiotope zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Weise zu verändern. Vertragsgemäße Markierungen zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden des Bestattungsbiotops sind davon ausgenommen. 2. Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist es nicht gestattet Grabmale, Gedenksteine und sonstige bauliche Anlagen zu errichten.
§ 12 PFLEGE DER GRABSTÄTTEN
1. Der Begräbnisforst ist ein naturnaher Wald. Es ist Ziel, diesen Zustand zu erhalten und lediglich die Natur walten zu lassen. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist grundsätzlich untersagt. 2. Der Beauftragte kann Pflegeeingriffe durchführen, vor allem, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich geboten bzw. anlässlich der Beisetzung von Urnen erforderlich sind. Die Eingriffe erfolgen unter umfassender Rücksichtnahme auf die Bestattungsbiotope. 3. Pflegeeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder Dritte sind nicht zulässig
Entgegen den Richtlinien abgelegte Gegenstände müssen deshalb regelmäßig eingesammelt werden. „Wie lange sie liegenbleiben und wann sie eingesammelt werden, kommt immer ganz darauf an, in welcher Ecke des Areals wir uns befinden. Es gibt Sammeltage, an denen wir gezielt danach suchen“, erklärt Bestatter Thomas Thieß. „Wir bitten alle Angehörigen und Besucher des Begräbnisforst, sich an die Vorgaben zu halten und dabei zu helfen, den natürlichen Charakter des Waldes, den wir lieben, dauerhaft zu erhalten.“
Die komplette Satzung des Begräbnisforst finden Sie hier:https://www.begraebnisforst-thale.de/downloads/