Das Ende des Lebens planen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Was bedeuten Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

Das Thema Lebensende ist für viele Menschen unangenehm. Es wird verdrängt oder „hat noch Zeit“. Dabei kann eine frühzeitige Vorsorge nicht nur Ihnen Sicherheit geben, sondern auch Ihre Angehörigen entlasten.

Ein wichtiger Aspekt dieser Vorsorge ist die rechtliche Absicherung durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie helfen Ihnen, Ihre Wünsche und Entscheidungen für Zeiten festzulegen, in denen Sie diese nicht mehr selbst äußern können.

Doch was bedeuten diese Begriffe genau und warum sind sie so wichtig? Wir erklären Ihnen, was sich dahinter verbirgt und warum es sinnvoll ist, sich damit auseinanderzusetzen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall wünschen oder ausdrücklich ablehnen. Sie wird wirksam, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, z.B. bei Bewusstlosigkeit, Koma oder bei fortgeschrittener Demenz. Sie können darin unter anderem festlegen, ob lebensverlängernde Maßnahmen wie die künstliche Beatmung oder eine künstliche Ernährung durchgeführt werden sollen.

Was sollte eine Patientenverfügung beinhalten?

Klarheit und Genauigkeit sind wichtig. Die Patientenverfügung sollte genau beschreiben, welche Behandlungen in welchen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Hinter den Behandlungswünschen können auch Überzeugungen oder persönliche Lebensvorstellungen stehen.

Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pflegende ein verbindliches Dokument. Sie bietet die Sicherheit, dass medizinische Maßnahmen den eigenen Wünschen entsprechen, sollte aber regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, da sich medizinische Möglichkeiten und persönliche Überzeugungen ändern können.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Während sich die Patientenverfügung auf medizinische Maßnahmen beschränkt, kann man mit einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, für einen weitreichende Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Der Bevollmächtigte kann z.B. über gesundheitliche Angelegenheiten und ärztliche Behandlungen entscheiden oder Anweisungen in einer Patientenverfügung durchsetzen. Auch die Erledigung von Bankgeschäften, der Abschluss und die Aufhebung von Verträgen sowie die Regelung von Vermögens-, Behörden- und Rechtsangelegenheiten können dazu gehören.

Es ist ratsam, genau festzulegen, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Außerdem sollte die Person großes Vertrauen genießen, da sie weitreichende Verantwortung übernimmt. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange man geschäftsfähig ist.

Die Bedeutung der Betreuungsverfügung

Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge ist die Betreuungsverfügung. Darin legen Sie fest, wer Ihr gesetzlicher Betreuer werden soll, falls ein Gericht eines Tages eine Betreuung anordnen muss. Dies ist dann der Fall, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Betreuungsverfügung ist hilfreich, um sicherzustellen, dass eine Person Ihres Vertrauens bestellt wird.

Warum ist diese Planung so wichtig?

Das Lebensende ist oft von Unsicherheit und emotionaler Belastung geprägt - sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen. Eine rechtzeitige Planung mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass im Ernstfall alles geregelt ist.

Diese Dokumente sind Ausdruck der Selbstbestimmung und ermöglichen die Wahrung des eigenen Willens. Sie geben nicht nur einem selbst, sondern auch Angehörigen und Ärzten Orientierung und Sicherheit.

Darüber hinaus schützt eine sorgfältige Vorsorge vor unnötigen medizinischen Maßnahmen, die nicht im Sinne des Patienten sind, und trägt dazu bei, die letzte Lebensphase in Würde zu gestalten. Sie ist ein Akt der Verantwortung - für sich selbst und für die Menschen, die man liebt. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und die eigenen Wünsche schriftlich festzuhalten.

Mehr Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung

Informationen zur Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html