Mythen und Fakten rund um Tod und Bestattung

Rund um Tod und Bestattung kursieren bis heute verschiedenste Mythen und Missverständnisse. Wir klären einige davon für Sie auf:

Mythos: Haare und Fingernägel wachsen nach dem Tod weiter

Nein, dieser Mythos beruht auf einer optischen Täuschung. Nach dem Tod verliert der Körper Feuchtigkeit, die Haut schrumpft. Dadurch erscheinen Haare und Nägel länger. Physiologisch gesehen ist für das Wachstum von Haaren und Nägeln eine kontinuierliche Versorgung mit Nährstoffen und Sauerstoff durch den Blutkreislauf erforderlich. Diese ist nach dem Tod nicht mehr gewährleistet.

Mythos: Im Krematorium kann die Asche mit der Asche anderer Menschen vermischt werden

Nein, in seriösen Krematorien gibt es strenge Protokolle und Verfahren, um eine Vermischung zu verhindern. Dazu gehören die Kennzeichnung des Leichnams, die individuelle Einäscherung, die Reinigung des Ofens nach der Einäscherung und die getrennte Aufbewahrung der Asche.

Mythos: Man kann sich den Friedhof nicht aussuchen

Grundsätzlich kann man seinen Friedhof frei wählen. Oft bevorzugen die Gemeinden jedoch ihre eigenen Einwohner. Die Gebühren für eine Bestattung außerhalb des eigenen Wohnortes können entsprechend höher sein. Kirchliche und private Friedhöfe können eigene Regeln und Bedingungen haben. Auf kirchlichen Friedhöfen wird oft verlangt, dass der Verstorbene der entsprechenden Religionsgemeinschaft angehört. Auch der verfügbare Platz spielt eine Rolle.

Mythos: Der Leichnam wird im Sarg von Würmern zerfressen

Ein Grund, warum sich manche Menschen für eine Feuerbestattung entscheiden. Aber es bleibt ein Mythos. Der Sarg stellt eine physische Barriere dar, die Würmern und anderen größeren Aasfressern den Zugang erschwert. In der Grabtiefe von 1,8 bis 2,2 Metern halten sich keine Würmer auf. Maden, die sich aus den auf dem Leichnam abgelegten Fliegeneiern entwickeln können, werden durch die gekühlte Lagerung und die Bestattung vor Beginn der Verwesung verhindert. Die Verwesung einer Leiche wird in erster Linie durch die Tätigkeit von Bakterien und anderen Mikroorganismen verursacht, die sich bereits in der Leiche befinden oder aus der Umgebung eindringen.

Mythos: Einbalsamierung ist gesetzlich vorgeschrieben

In vielen Ländern ist die Einbalsamierung nicht gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, der Leichnam wird über längere Zeiträume oder große Entfernungen transportiert. Einbalsamierung ist oft eine Entscheidung der Familie oder hängt von den Bestattungsriten ab.

Mythos: Nur teure Särge sind würdevoll

Der Wert und die Würde einer Bestattung hängen nicht vom Preis des Sarges ab. Es gibt viele kostengünstige, aber dennoch würdige Optionen. Wichtiger als der Preis ist, dass die Bestattung den Wünschen des Verstorbenen und der Familie entspricht.

Mythos: Kinder sollten nicht an Beerdigungen teilnehmen

Kinder können, wenn sie angemessen vorbereitet und betreut werden, an Beerdigungen teilnehmen. Es kann ein wichtiger Teil des Trauerprozesses sein und ihnen helfen, den Tod zu verstehen und zu akzeptieren.

Mythos: Eine Feuerbestattung ist umweltfreundlicher als eine Erdbestattung

Während Feuerbestattungen weniger Land in Anspruch nehmen, haben sie einen höheren Energieverbrauch und emittieren Treibhausgase. Umweltfreundlichere Optionen sind z.B. Naturbestattungen oder ökologisch abbaubare Särge.

Mythos: Ein Testament regelt alle Aspekte einer Bestattung

Ein Testament bezieht sich hauptsächlich auf die Verteilung des Nachlasses. Bestattungswünsche sollten separat in einer Bestattungsverfügung oder in einem anderen klar kommunizierten Dokument festgehalten werden.

Mythos: Nach dem Tod eines Menschen kann der Körper nicht mehr für medizinische Zwecke gespendet werden, wenn der Tod im Alter eintritt

Das Alter ist nicht immer ein ausschlaggebendes Kriterium für die Organ- oder Körperspende. Viele ältere Menschen können noch immer Organe oder ihren Körper für wissenschaftliche Zwecke spenden, abhängig vom Gesundheitszustand und den spezifischen Anforderungen der Spendeorganisation.

Mythos: Ein Bestatter ist nur für die Durchführung der Beerdigung zuständig

Bestatter bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, einschließlich der Unterstützung bei der Trauerbewältigung, der rechtlichen und administrativen Abwicklung, der Organisation von Trauerfeiern und oft auch der Nachbetreuung.

Wir bei Thieß Bestattungen bieten unter anderem die Haushaltsauflösung, die Nachlassabwicklung, Blumen und Steinmetztätigkeiten an. Mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie hier.