Früher zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld. Doch 2014 wurde die Leistung ersatzlos gestrichen. Jeder muss selbst dafür sorgen, dass die Kosten, die eines Tages für die eigene Bestattung entstehen, gedeckt werden können.
Hat man eine Sterbegeldversicherung, erfolgt nach dem Tod die Auszahlung eines Geldbetrages, den die Hinterbliebenen für die Deckung der Bestattungskosten verwenden können. Je nach Versicherungssumme können dies zwischen 2.000 und 12.500 EUR sein. Der Vorteil einer solchen Versicherung: Es gibt keine Gesundheitsprüfung und man kann bis zum 80. Lebensjahr aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie hier auf unserer Website. Oder rufen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen haben: Telefon 03947/33 52.