Was bedeutet der Begriff Sternenkind?
Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor oder während der Geburt sterben. Das Bestattungsgesetz unterscheidet dabei zwischen Fehl- und Totgeburten.
Als Totgeborenes gilt in Sachsen-Anhalt ein Kind ohne Lebenszeichen ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche. Totgeborene gelten rechtlich als Leichen und müssen bestattet werden. Die Bestattungspflicht liegt bei den Eltern.
Von einem Fehlgeborenen spricht das Gesetz, wenn das Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurde, weniger als 500 Gramm wiegt und keine Lebenszeichen gezeigt hat. Hier besteht für die Eltern keine Bestattungspflicht. Sie haben aber ausdrücklich das Recht, ihr Kind bestatten zu lassen.
Was hat sich für Eltern geändert?
Besonders wichtig ist die neue Regelung für Fehlgeburten in Krankenhäusern und anderen stationären medizinischen Einrichtungen.
Eltern müssen dort auf ihr Bestattungsrecht hingewiesen werden. Entscheiden sie sich gegen eine eigene Bestattung, ist die Einrichtung verpflichtet, für eine würdevolle Beisetzung zu sorgen. Die Kosten dafür trägt die Einrichtung. Auch Sammelbestattungen sind weiterhin möglich, müssen jedoch in angemessenen Abständen stattfinden. Der Bestattungsort wird dokumentiert.
Damit ist gesetzlich klar geregelt, dass auch sehr früh verstorbene Kinder nicht ohne eine Form der Bestattung bleiben, wenn die Eltern diese Aufgabe nicht selbst übernehmen.
Kann ein sehr früh verstorbenes Kind individuell bestattet werden?
Ja. Bei einer Fehlgeburt können Eltern selbst entscheiden, ob sie von ihrem Bestattungsrecht Gebrauch machen möchten. Eine individuelle Abschiednahme und Bestattung kann für manche Familien wichtig sein, für andere nicht. Es gibt dabei keinen „richtigen“ Umgang mit dem Verlust.
Wer eine eigene Bestattung wünscht, kann sich frühzeitig an ein Bestattungsunternehmen wenden. Gemeinsam lässt sich klären, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen und welche Schritte notwendig sind.
Begleitung bei der Bestattung eines Sternenkindes im Harz
Der Tod eines Kindes während der Schwangerschaft oder rund um die Geburt stellt Eltern vor Entscheidungen, mit denen sie oft völlig unerwartet konfrontiert werden.
Thieß Bestattungen begleitet Familien in Thale, Wernigerode, Blankenburg, Elbingerode, Hasselfelde, Quedlinburg, Harzgerode und Gernrode sowie im umliegenden Harz. Wir erklären die rechtlichen Möglichkeiten verständlich und unterstützen Eltern dabei, einen persönlichen und würdevollen Abschied zu gestalten.

