Überführung eines Leichnams im In- und Ausland

Wenn ein Angehöriger fernab der Heimat verstirbt oder nicht am Ort des letzten Aufenthalts beigesetzt werden möchte, kann eine Überführung des Leichnams veranlasst werden. Diese ist innerhalb Deutschlands, aber auch international möglich.

Ablauf einer Überführung

Nachdem der Tod festgestellt wurde, wird der/die Verstorbene abgeholt und zum Bestattungsinstitut transportiert. Dort finden die hygienische Versorgung des Leichnams sowie die Lagerung in einem Kühlraum bzw. einer Leichenhalle statt. Später wird der Leichnam zum Beisetzungsort oder in ein Krematorium gebracht. Jede Fahrt, bei der ein Leichnam im Sarg oder eine Urne transportiert wird, gilt als Überführung. Wie viele Überführungen stattfinden, hängt u.a. von der Bestattungsart und dem Bestattungsort ab.

Innerhalb welchen Zeitraums ein Leichnam vom Ort des Todes abtransportiert werden muss, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Jeder Transport muss jedoch in einem speziell dafür vorgesehenen Fahrzeug, dem Leichenwagen oder Bestattungskraftwagen (BKW) vollzogen werden. Dieser Transport darf nur durch Bestatter oder darauf ausgerichtete Überführungsunternehmen durchgeführt werden. Bei längeren Distanzen muss der Todesfall beim örtlichen Standesamt angemeldet werden, in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.

Transporte innerhalb des Sterbeortes sind meist im Preis der Bestattung inbegriffen. Die Kosten für Überführungen in andere Orte richten sich nach der Entfernung.

Überführung ins oder aus dem Ausland

Überführungen ins oder aus dem Ausland sind in der Regel deutlich kostspieliger. Soll ein Leichnam über lange Distanzen auf dem Landweg, Seeweg oder Luftweg transportiert werden, wird er in einen Zinksarg gelegt, der wiederum in einen Holzsarg und anschließend in eine neutrale Transportkiste gesetzt wird. Der Zinksarg hält den Leichnam intakt und verhindert auf Flügen das Entstehen von Über- oder Unterdruck. Die neutrale Transportkiste dient der Diskretion.

Je nachdem, in welches Land der Leichnam transportiert werden soll, gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. So kann zum Beispiel eine Einbalsamierung des Leichnams nötig sein.

In der Regel sind zusätzlicher Dokumente nötig. Dazu gehören eine internationale Sterbeurkunde sowie ein mehrsprachiger Leichenpass, der neben persönlichen Daten die Todesursache und den Bestimmungsort enthält. Der Leichenpass wird vom örtlichen Standesamt ausgestellt, nachdem der Totenschein, die Sterbeurkunde, eine Bestätigung des angemessenen Einsargens sowie eine Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der internationalen Überführung (wg. Krankheiten bzw. Seuchenrisiko) vorgelegt wurden.

Wie lange die Überführung des Leichnams dauert, hängt vom Sterbeort, dem Zielort und den gesetzlichen Transportbestimmungen ab. Anders ist das bei Urnen. Diese können auf dem Postweg oder per Kurier transportiert werden, müssen aber gekennzeichnet werden.

Bei Fragen zum Thema sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie vertrauensvoll, klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf und kümmern uns um die Durchführung der Überführung Ihres Angehörigen.