Was ist eine Leichenschau?

Unter Leichenschau versteht man die ärztliche Untersuchung einer gerade verstorbenen Person. Sie dient der Feststellung des Todes und der Todesursache. In vielen Ländern ist sie gesetzlich vorgeschrieben, um Todesfälle zu dokumentieren. In Deutschland gibt es seit 1999 eine Leitlinie zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau.

Diese besagt, dass ein Arzt schnellstmöglich eine Leichenschau durchführen muss, nachdem er über einen vermeintlichen Todesfall in Kenntnis gesetzt wurde, denn nur er kann feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Tod handelt oder lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Ist der zuständige Arzt nicht verfügbar, muss ein Notarzt gerufen werden.

Wie läuft eine Leichenschau ab?

Während der Leichenschau untersucht der Arzt den Körper der verstorbenen Person zunächst nach sicheren Todeszeichen. Dazu gehören Totenflecken, Leichenstarre und Fäulnis. Sie geben auch Aufschluss über den Todeszeitpunkt. Nach äußeren Verletzungen oder Anzeichen von Krankheiten wird ebenfalls Ausschau gehalten, um Rückschlüsse auf die Todesursache ziehen zu können und festzustellen, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelte. Die Ergebnisse werden im sogenannten Totenschein festgehalten. Dieser wird später zur Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt.

Bei Unklarheiten kann zur Klärung der Todesursache eine Obduktion (innere Untersuchung) angeordnet werden. Auch vor einer Einäscherung findet eine zweite Leichenschau statt. Das ist vorgeschrieben, da nach der Kremierung die Feststellung einer unnatürlichen Todesursache nicht mehr möglich ist. Im Falle eines eindeutig festgestellten unnatürlichen Todes wird die Polizei hinzugezogen. Bei Todesfällen aufgrund übertragbarer Krankheiten das Gesundheitsamt.