Die Identifizierung und Kennzeichnung des Leichnams spielen bei der Einäscherung eine wichtige Rolle
Soll ein Verstorbener eingeäschert werden, wird der Leichnam vom Bestattungsinstitut in einem Sarg zu einer speziellen Einäscherungsanlage, auch Krematorium genannt, überführt. In Deutschland dürfen Krematorien gemäß den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer betrieben werden. Private Unternehmen müssen zur Eröffnung eines Krematoriums verschiedene behördlichen Genehmigungen und Auflagen erfüllen. In einigen Fällen betreiben die Kommunen selbst Krematorien, entweder direkt oder über städtische bzw. kommunale Bestattungsunternehmen. Auch kirchliche Krematorien gibt es.
Im Krematorium angekommen, wird der Verstorbene vor der Einäscherung noch einmal identifiziert und sämtliche erforderlichen Dokumente, wie der Totenschein und die Einäscherungsgenehmigung, überprüft. Die Identifizierung erfolgt anhand der Begleitpapiere und einer Kennzeichnung am Sarg oder an der Leiche.
Eine Einäscherung kann mehrere Stunden dauern
Anschließend wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einen Einäscherungsraum gebracht, der mit speziellen Einäscherungsöfen ausgestattet ist. Der Sarg wird in den Ofen geschoben und der Einäscherungsprozess beginnt. Obwohl der Sarg auf 800 bis 1000 Grad erhitzt wird, damit der Körper vollständig verbrennt, dauert die Einäscherung je nach Körpergröße 1,5 bis 3 Stunden.
Nach der Einäscherung werden die Überreste, die hauptsächlich aus Knochenfragmenten bestehen, in einem speziellen Behälter abgekühlt. Dies ermöglicht es, die Asche handhabbar zu machen und sicher weiterzuverarbeiten. Anschließend wird die Asche vorsichtig gesammelt und in eine geeignete Vorrichtung, einem Kremationssarg oder einer Aschekapsel, gefüllt. Die Vermischung von Asche mehrerer Verstorbener ist nicht möglich, da die Körper einzeln kremiert werden und anschließend die Reinigung der Kremationskammer erfolgt. Eine individuelle Kennzeichnung stellt die korrekte Zuordnung sicher. Dies kann beispielsweise durch eine eindeutige Nummer oder einen Barcode geschehen.
Feuerbestattungen ermöglichen verschiedenste Beisetzungsarten
Ist der Prozess abgeschlossen, wird die Urne wieder dem Bestattungsunternehmen übergeben, das sich um die Beisetzung kümmert. Diese ist deutlich flexibler als die Beisetzung in einem Sarg. Sie kann in einem Urnengrab oder auf der grünen Wiese auf einem Friedhof erfolgen, aber auch naturnah in einem Begräbnisforst. Für See- und Luftbestattung ist ebenfalls eine vorherige Einäscherung nötig.
Zu den neueren und moderneren Bestattungsmöglichkeiten gehört die „Tree of Life“-Bestattung, die es den Angehörigen ermöglicht, die von einem Baum aufgenommene Asche auf dem eigenen Grundstück beizusetzen. Auch das Pressen der Asche zu einem Diamanten ist möglich.
Obwohl in Deutschland der Gesetzgeber die Beisetzung der Urne nach spätestens 30 Tagen verlangt, gibt es die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Dies wird durch "Die Oase der Ewigkeit" möglich. Dabei handelt es sich um eine Naturbestattung in der Schweiz. Dort muss ein Grabplatz auf einer Almwiese gekauft werden. Die Beisetzung muss aber nicht sofort erfolgen. Stattdessen kann die Asche zur Abschiednahme für unbefristete Zeit mit nach Hause genommen und später beigesetzt werden.
Sie haben Fragen zum Thema? Dann rufen Sie uns gern an, Telefon 03947 - 33 52.