Zweite Leichenschau in Sachsen-Anhalt: Warum Verstorbene jetzt vor jeder Bestattung erneut untersucht werden

Seit dem 1. Mai 2026 gilt in Sachsen-Anhalt ein neues Bestattungsgesetz. Eine wichtige Änderung betrifft die sogenannte zweite Leichenschau: Sie ist jetzt vor jeder Bestattung vorgeschrieben – sowohl vor einer Feuerbestattung als auch vor einer Erdbestattung.

 

Für Angehörige stellt sich damit häufig die Frage: Warum wird ein Verstorbener noch einmal untersucht, wenn ein Arzt den Tod bereits festgestellt hat?

Erste und zweite Leichenschau – was ist der Unterschied?

Die erste Leichenschau erfolgt unmittelbar nach dem Tod. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt dabei den Tod fest, untersucht den Verstorbenen und dokumentiert unter anderem die Todesart in der Todesbescheinigung.

Die zweite Leichenschau ist eine zusätzliche, davon unabhängige Untersuchung. Sie findet vor der Bestattung in einer geeigneten Bestattungseinrichtung oder Leichenhalle statt. Durchgeführt wird sie von speziell qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten, in der Regel aus der Rechtsmedizin.

Bei Feuerbestattungen ist eine solche zweite Untersuchung bereits seit Langem bekannt. Neu ist in Sachsen-Anhalt, dass sie nun auch vor Erdbestattungen verpflichtend durchgeführt wird.

Warum wurde die zweite Leichenschau ausgeweitet?

Hinter der Neuregelung steht vor allem ein Ziel: Unklare oder nicht natürlich verursachte Todesfälle sollen möglichst zuverlässig erkannt werden.

Bei einer zweiten, unabhängigen Untersuchung können Auffälligkeiten entdeckt werden, die bei der ersten Leichenschau möglicherweise nicht erkannt wurden. Das kann beispielsweise bei Verletzungen oder anderen Hinweisen auf eine ungeklärte Todesursache von Bedeutung sein.

Sachsen-Anhalt nimmt mit der verpflichtenden zweiten Leichenschau vor allen Bestattungen bundesweit eine besondere Stellung ein.

Was bedeutet die neue Regelung für Angehörige?

Die zusätzliche Untersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Ablaufs einer Bestattung in Sachsen-Anhalt. Angehörige müssen sich um die Organisation jedoch nicht selbst kümmern. Das Bestattungsunternehmen stimmt die notwendigen Schritte mit den beteiligten Stellen ab und berücksichtigt die Leichenschau bei der Planung des Bestattungstermins.

Für Erdbestattungen und Einäscherungen gilt grundsätzlich weiterhin eine Frist von zehn Tagen nach Eintritt des Todes. Ausnahmen können von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Wichtig ist außerdem: Entscheidend ist der Ort der Bestattung. Wird eine verstorbene Person außerhalb Sachsen-Anhalts bestattet, gelten die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

Fragen zur Bestattung im Harz?

Gerade nach einem Todesfall treffen Angehörige innerhalb kurzer Zeit auf viele Begriffe, Vorschriften und organisatorische Abläufe. Dazu gehören die Leichenschau ebenso wie die Auswahl der Bestattungsart, Termine mit Friedhof oder Krematorium und die Gestaltung der Trauerfeier.

Thieß Bestattungen begleitet Familien im gesamten Harz – unter anderem in Thale, Wernigerode, Blankenburg, Elbingerode, Hasselfelde, Quedlinburg, Harzgerode und Gernrode sowie der umliegenden Region. Wir erklären die notwendigen Schritte verständlich und übernehmen die Abstimmung mit den beteiligten Stellen.